Nutzungsvereinbarung

Nutzungsvereinbarung Zammwerk

§1 Vertragspartner

Diese Nutzungsvereinbarung wird zwischen der

Zammwerk – Tom Bauer & Falk Gruner GbR

Theaterstraße 56 

09111 Chemnitz  — nachfolgend “Zammwerk”

und der jeweiligen Coworker:in nachfolgend “Nutzer” geschlossen.

§2 Nutzungsgegenstand

Das Zammwerk und der Nutzer schließen eine Nutzungsvereinbarung über die Nutzung eines Arbeitsplatzes. Der Nutzer ist berechtigt, einen Arbeitsplatz, welchen er nach Verfügbarkeit und Belegung in den Räumlichkeiten des Zammwerk in der Theaterstraße 56 in 09111 Chemnitz frei wählen kann, als Arbeitsplatz zu nutzen. Dem Nutzer ist bekannt, dass es (in Abhängigkeit von der vereinbarten Nutzungsart) in Ausnahmefällen zu Überbelegungen der Arbeitsplätze kommen kann und kein Anspruch auf einen freien Arbeitsplatz zu einer bestimmten Uhrzeit besteht.

§3 Tarife, Zahlungsmodalitäten und Kündigungsfrist

Alle Preise sind Nettopreise zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer. Die Tarife beziehen sich ausschließlich auf die angegebenen Dienstleistungen der Leistungsbeschreibung aus §4. Alle darüber hinausgehenden Servicedienstleistungen werden gesondert nach den jeweiligen ausgewiesenen Tarifen bzw. Preisen von Zammwerk abgerechnet.

Art und Umfang der Dienstleistung richten sich nach der jeweils gewählten Nutzungsart, die durch die Buchung gewählt wird. Es gelten die jeweils zur Buchung aktuelle Nutzungsarten und Preise auf www.zammwerk.de

Kontoinhaber:              Zammwerk – Tom Bauer & Falk Gruner GbR

IBAN:                              DE85 1101 0100 2695 0300 37

BIC/Swift Code:           SOBKDEBBXXX

Wenn nicht anders vereinbart, verlängert sich das Monatsticket (Flex, Fix, Box) automatisch zum darauffolgenden Monat. Die Kündigung eines Monatstickets muss spätestens am 20. Kalendertag des letzten Nutzungsmonats erfolgen.

§4 Leistungsbeschreibung

Gegenstand der Angebote und Dienstleistungen von Zammwerk ist die Bereitstellung von Büroarbeitsplätzen zur Nutzung durch Dritte einschließlich folgender Dienstleistungen:

  • Internetzugang
  • Nutzung von Drucker, Scanner, Kopierer, Kaffee- und Teeangebot nach angemessener Verwendung (fair use)
  • Bereitstellung von Besprechungsräumen, Brieffächern und Schließfächern (nach Vereinbarung und gewähltem Tarif)

Je nach gewählter Vertragsart ist die Nutzungsmöglichkeit auf eine bestimmte Art der Nutzung und / oder bestimmte Zeit beschränkt.

Die Büroarbeitsplätze sind ausgestattet mit: Tisch, Stuhl, Strom, WLAN.

Der Nutzer hat die Ausstattung vor Beginn des Vertragsverhältnisses ausführlich überprüft und deren Funktionsfähigkeit anerkannt.

Die Arbeitsplätze dürfen durch den Nutzer nur für den im Vertrag bezeichneten Betrieb benutzt werden. Eine Änderung des Betriebes bedarf der ausdrücklichen Zustimmung in Textform durch Zammwerk. Ein Verstoß gegen diese Bestimmung berechtigt Zammwerk zur fristlosen Kündigung.

Die Berechtigung zur Nutzung ist nicht übertragbar.

Der Vertrag wird auf die vereinbarte Zeit der jeweiligen Nutzungsart geschlossen.

§5 Keine ungesetzliche oder unrechtmäßige Nutzung

  1. Die Nutzung der von Zammwerk angebotenen Dienste für jedweden ungesetzlichen oder in diesen Nutzungsbedingungen ausgeschlossenen Zweck ist unzulässig.
  2. Der Nutzer verpflichtet sich insbesondere, die Dienste nicht in einer Art und Weise zu nutzen, die zur Beschädigung, Zerstörung, Überlastung oder sonstigen Unnutzbarkeit der von Zammwerk bereitgestellten Infrastruktur (wie Server, Netzwerk, Drucktechnik, Mobiliar) führen oder zu Störungen selbiger für andere Nutzer verursachen.
  3. Der Nutzer unternimmt keine Versuche unberechtigten Zugriffs auf die Infrastruktur durch Hacking, Sniffing oder ähnliche Methoden.
  4. Der Nutzer bestätigt, dass er die Dienste und Infrastruktur von Zammwerk für keine der im Folgenden aufgezählten Tätigkeiten nutzen wird:

a) Nutzung im Zusammenhang mit Gewinnspielen, MLM (Schneeballsystemen), Kettenbriefen, Spam-Email, oder sonstige Art von unerwünschten Nachrichten oder Werbung (sowohl privat als auch geschäftlich).

b) Diffamierung, Missbrauch, Belästigung, Stalking, Bedrohung oder sonstige Verletzung gesetzlicher Bestimmungen (wie Schutz der Privatsphäre, Persönlichkeitsrecht) von Personen oder Firmen inner- und außerhalb des Coworking Space.

c) Verbreitung von sittenwidrigen, beleidigenden, pornographischen oder sonstigen ungesetzlichen Materialien oder Daten innerhalb oder über die von Zammwerk bereitgestellte Infrastruktur.

d) Verbreitung oder Bereitstellung von Daten, die Bilder, Fotografien, Bewegtbild, Software oder sonstiges Material enthalten, die Gesetzen zum Schutz von geistigem Eigentum (z.B. Markenrecht) unterliegen, es sei denn der Nutzer ist Rechteinhaber oder besitzt die Berechtigung zur Verbreitung.

e) Verbreitung von Daten, die Viren, Trojaner, Würmer, Bots oder sonstige Schadsoftware enthalten.

f) illegaler Download von urheberrechtlich geschützten Daten.

g) Behinderung oder Abhalten anderer Nutzer vom Zugang und Anwendung der Services und Infrastruktur von Zammwerk.

h) unrechtmäßige Beschaffung von Informationen von anderen Nutzern, insbesondere auch deren Emailadressen, ohne deren Zustimmung.

i) Angabe von falschen Identitätsdaten.

§6 Zugangsbedingungen

  1. Der Zugang zum Zammwerk ist (abhängig von der gewählten Nutzungsart) zu den Öffnungszeiten zwischen 9:00 und 17:00 Uhr, Montag bis Freitag, oder per Onlinezugang zu jeder Tages- und Nachtzeit an 7 Tagen die Woche möglich. Der Nutzer erkennt die Öffnungszeiten ausdrücklich an.
  2. Es ist nicht gestattet, in den Räumen von Zammwerk zu nächtigen.
  3. Im Zammwerk gilt neben den allgemeinen Nutzungsbedingungen auch die Hausordnung.

Eine Überlassung oder Übertragung des Nutzungsgegenstandes und damit die Weitergabe des Zugangs oder etwaiger Passwörter durch den Nutzer an Dritte werden ausdrücklich untersagt. Mit Beendigung der Nutzungszeit sind alle übergebenen Zugänge gesperrt.

§7 Haftung

Der Nutzer haftet für alle entstandenen Schäden bei Nichtbeachtung der genannten Bedingungen sowie für Schäden, die durch Dritte, denen der Nutzer den Zugang zu den Räumlichkeiten gewährt hat, entstanden sind.

Sollte der Nutzer die Hausordnung verletzen und dem Zammwerk oder einem anderen Nutzer des Zammwerk durch die Verletzung ein Schaden bzw. Nachteil entstehen, dann haftet der Nutzer hierfür.

§8 Versicherung

Das Zammwerk ist in seiner Tätigkeit versichert. Es besteht jedoch kein Versicherungsschutz für persönliche Gegenstände der Nutzer. 

§9 Datenschutz

  1. Das Zammwerk wird die Vorschriften über den Datenschutz nach dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und den weiteren gesetzlichen Vorschriften zum Datenschutz beachten.
  2. Der Nutzer erklärt sein Einverständnis damit, dass seine für die Vertragsdurchführung notwendigen persönlichen Daten auf Datenträgern gespeichert werden. Das Zammwerk verpflichtet sich, diese Daten ausschließlich für die vertragliche Leistungserbringung zu verwenden, nicht an Dritte herauszugeben oder vor dem Zugriff Dritter geschützt aufzubewahren. Sämtliche Daten werden durch das Zammwerk sowie berechtigte Dritte vertraulich behandelt. Diese Verpflichtung besteht auch über das Ende des Mietverhältnisses hinaus.
  3. Dem Nutzer steht das Recht zu, seine Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen.

§10 Hausordnung

  1. Die Arbeitsplätze sind nach Ende der vereinbarten Nutzungsdauer im gleichen Zustand zurückzulassen, wie sie vorgefunden wurden: Sauber, aufgeräumt und für den nächsten Coworker nutzbar. Sollten Beschädigungen an der Ausstattung festgestellt werden, ist das Zammwerk zu informieren.
  2. Die Küche darf mit genutzt werden. Die Küche und der Essbereich sind aufgeräumt zu hinterlassen. Zum Essen ist der Essbereich zu nutzen.
  3. Andere Nutzer dürfen beim Arbeiten (z.B. durch lautes Telefonieren, lautstarke Unterhaltungen oder Musik) nicht gestört werden.
  4. Innerhalb der Räumlichkeiten von Zammwerk ist das Rauchen untersagt.

§11 Schlussbestimmungen

  1. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Geschäftsbereiche ist Chemnitz. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
  2. Erweisen sich einzelne Bestimmungen der Nutzungsvereinbarung als unwirksam, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
  3. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die den Ansprüchen der Gesellschafter und der Nutzer sowie dem Sinn und Zweck des Vereinbarung am meisten entsprechen würde.
  4. Alle Änderungen der Nutzungsvereinbarung bedürfen der Textform.